Erinnert sei deshalb an einige Vorgänge
bei der Gründung des "Nordwestdeutschen Rundfunks" (NWDR). Hier werden
Spuren eines Machtkampfes sichtbar, der für die Position des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks im kulturpolitischen Feld exemplarisch
und bis in die Konstellationen heute wirksam ist.
Der Rundfunk gehört seit seinem Anbeginn in Deutschland 1923 zu den
wichtigsten massenmedialen Einflussinstrumenten. Das war schon so in der
Weimarer Republik, bevor der Rundfunk 1933 zum schieren
Propaganda-Apparat eines totalitären Staates verkam. "Der Rundfunk als
Führungsmittel": das postulierte 1941 Gerhard Eckert für das NS-Regime,
und auch nach 1945 geisterte der Begriff des "Führungsmittels" durch
Grundsatzpapiere bundesrepublikanischer Politiker. Immerhin: der
öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt eine ziemlich einzigartige
Leistung in der deutschen Mediengeschichte dar, eine Einrichtung, die
bis in die 80er Jahre eine Monopolstellung innehatte, bis zur
Installierung des dualen Systems aus öffentlich-rechtlichen und privaten
Sendern.
"...a station of the Military Government"
Die Medienlandschaft der Nachkriegszeit
war durch die Aufteilung in Besatzungszonen geprägt. Hamburg lag im
Zentrum des nördlichen Teils vom ehemaligen deutschen Reichsgebiet, der
als Besatzungszone den Briten zugefallen war. Auf der Grundlage alter
Provinzabgrenzungen von 1937 wurden mit einigen Änderungen
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen (die alte Provinz Hannover)
und Nordrhein-Westfalen (aus der alten nördlichen Rheinprovinz und
Westfalen zusammengeschlossen) der Britischen Zone zugeschlagen. Bremen
erhielt als amerikanische Enklave einen Sonderstatus. Die Briten
begannen sofort nach der kampflosen Besetzung Hamburgs am 4. Mai mit
Rundfunksendungen: "This is Radio Hamburg, a station of the Military
Government". Sie hatten in Bezug auf den Rundfunk zwei strategische
Ziele, die sie aber - so meine These - beide nicht erreicht haben. Sie
wollten an einem zentralistischen Besatzungs- und Verwaltungssystem
festhalten und das - nach eingeübtem BBC-Muster - auch auf den deutschen
Rundfunk anwenden. Es entstand eine Rundfunk-Administration, die halb
Deutschland umfasste. Doch war damit auch Zündstoff für die politische
Mediendebatte der folgenden Jahre gelegt. Der Traum vom dauerhaften NWDR
mit dem Zentrum Hamburg war 1956 ausgeträumt.
Wir wissen heute, dass sich dieser Prozess der Aufspaltung noch
fortsetzen sollte und erst heute allmählich - vor allem unter dem Druck
der Privatkonkurrenz - wieder aus Not zu einer größeren Gemeinsamkeit
geführt hat.
Beginn der Gremienkontrolle
Ein anderer Punkt, in dem die Sieger
eine Niederlage hinnehmen mussten, war der Versuch, den Rundfunk vom
Zugriff der Parteien freizuhalten. De jure war "Radio Hamburg", wie der
NWDR zunächst hieß, 1945-47 eine Abteilung der Britischen
Militärregierung. Doch war dies als provisorische Übergangsregelung
gedacht mit dem Ziel, dem Sender einen legalen Status innerhalb des
zukünftigen staatlichen Verfassungsgefüges Deutschlands bei
fortdauernder Kontrollfunktion durch die Alliierten zu geben. Hierbei
kam einem englischen Zivilisten in Uniform die Hauptaufgabe zu. Es war
dies Hugh Carlton Greene, der im Oktober 1946 als Chief Controller die
Leitung des Rundfunks in der Britischen Zone übernahm und sofort
verkündete, er sei gekommen, um sich überflüssig zu machen.
Die essentials, um die es bei dieser ersten rundfunkpolitischen
Auseinandersetzung nach dem "Nullpunkt" ging, waren der Besitz der
Sender und ihre Kontrolle. Klar war, dass der Rundfunk "staatsfern"
organisiert werden sollte. Dazu musste er aus dem Besitz der alten
staatlichen "Reichspost", bzw. ihrer Nachfolgerin, gelöst und den
Ländern in einer besonderen Rechtsfigur, eben einer "Anstalt des
öffentlichen Rechts", anvertraut werden. Wie aber sollte die Leitung und
Kontrolle dieser Anstalt selber aussehen?
Man wählte eine Konstruktion, die für Demokratie-Träume und
politische Machtpläne gleichermaßen geeignet war, und schuf ein
Kontroll-Gremium, den "Hauptausschuss". Dieser hatte den exekutiven
"Verwaltungsrat" zu wählen, der wiederum einen "Generaldirektor" als
Leitungsspitze der Anstalt küren sollte. Diese Struktur ist bis heute im
NDR weitgehend erhalten geblieben. Der Hauptausschuss heißt inzwischen
"Rundfunkrat", er setzt sich nach den neuen Staatsverträgen aus vier
Landesrundfunkräten zusammen. Den Verwaltungsrat gibt es immer noch, der
Generaldirektor wurde mit der Funktion des Intendanten verschmolzen. Es
ist dies die Verwaltungswirklichkeit eines Traumes von einem Rundfunk,
der alle Gruppen einer freien Gesellschaft anspricht und zu Wort kommen
lässt. Es ist aber auch die Wirklichkeit eines Spiels, besser eines
Machtkampfes politischer Parteien und Gruppen, die im Medium ein
Instrument dieses Spiels sehen, austariert und gebremst nur durch den
"Proporz".
Erstaunlich für unsere Ohren, wie sich die Briten die Zusammensetzung
des Hauptausschusses vorstellten. Danach sollte das Gremium aus 11
Mitgliedern bestehen. Hochkarätig darin die 4 Länderchefs
(Ministerpräsidenten und Erster Bürgermeister), was allein schon zeigt,
welche Bedeutung man dem Medium beigemessen hat. Dann - man höre und
staune! - sollten die Rektoren der Universitäten Bonn, Münster,
Göttingen und Kiel in diesem Gremium vertreten sein. Nicht auszudenken,
welchen Weg die Medienpolitik hätte einschlagen können, wenn unseren
Hochschulen ein solches Mitspracherecht eingeräumt worden wäre. I had a
dream! - Interessant sind insgesamt die britischen Vorstellungen von
gesellschaftlicher Repräsentanz und eine offensichtliche Tendenz,
parteipolitischen Einfluss zu verhindern.
Eine Lobby setzt sich durch
Der Widerstand aber, auf den Greene
gerade deswegen bei seinen Verhandlungen mit den Deutschen stieß, war
erheblich, eine erstaunlich starke politische Lobby setzte sich
schließlich durch:
Neben den vier Länderchefs saßen nicht die Rektoren großer
Universitäten, sondern "Vertreter des Erziehungswesens". Das hieß im
Klartext: der Hamburger Bürgermeister Max Brauer brachte seinen
Schulsenator Landahl mit, Ministerpräsident Kopf aus Niedersachsen
seinen Kultusminister Adolf Grimme. Und so fort. Für die Mehrzahl der
(dann insgesamt 16) Repräsentanten galt zu Recht die Annahme, dass sie
als Abgesandte der Parteien bzw. ihr nahestehender Organisationen im
Gremium saßen.
Entsprechend wurde der Hauptausschuss weitgehend nach
Parteiinteressen gewählt. Von seinen Mitgliedern besaßen "lediglich zwei
oder drei fachliche Qualifikationen" (D. L. Schaaf). So wundert es
nicht, dass auch der erste gewählte Generaldirektor, Adolf Grimme, kein
Funk-Fachmann war. Greenes hartes Urteil: "Die Welt des Rundfunks war
ihm fremd."
Mit der Sicherung der Aufsichtsgremien im Sinne der Länderregierungen
und deren Parteien waren im Laufe des Jahres 1948 die Weichen gestellt,
auch den Zugriff auf Programm und auf die Programmacher zu verstärken.
Heinrich Raskop, der neue Vorsitzende des Verwaltungsrates, katholisches
CDU-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen, machte sich zur Speerspitze der
konservativen Kritik am "roten" NWDR. Doch wissen wir durchaus auch von
handfesten Angriffen etwa des Hamburger SPD-Bürgermeisters Max Brauer
auf Sendungen des Rundfunks. Im Verwaltungsrat forderte man bald
dringend Mitsprache bei der Programmgestaltung. Grundlage war ein
schwerer und folgenreicher Konstruktionsfehler des NWDR-Statuts, wonach
die Verantwortung für das Programm nicht allein beim Generaldirektor
lag, sondern dieser "Weisungen des Verwaltungsrates über die Gestaltung
des Rundfunkprogramms (!) und insbesondere die von ihm zur Wahrung der
politischen Unparteilichkeit gegebenen Anordnungen zu befolgen" hatte.
Der Gebührenrundfunk ist zum Gut geworden
In der Folgezeit wurden die
Rundfunk-Staatsverträge zwischen den nord-, west- und nach 1989 auch
ostdeutschen Ländern mehrmals erneuert und Unebenheiten ausgeglichen.
Die Proporzfalle besteht noch immer, aber man scheint sich in ihr
besonnener eingerichtet zu haben. Der neue Feind - im Fernsehen ebenso
wie im Hörfunk - lauert nicht im Innern, sondern draußen in Gestalt der
Privaten, die an der Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
nagen. Inzwischen repräsentiert der "alte" Gebühren-Rundfunk für viele
schon so etwas wie ein rares Kulturgut, das es in besonderer Weise zu
schützen gilt. Das zeigte sich bei der Abwehr politischer
Begehrlichkeiten, etwa bei der letztjährigen Debatte um das sog.
"Stoiber-Biedenkopf-Papier". Mehrere Urteile des
Bundesverfassungsgerichts haben mittlerweile notwendige Sicherungen
geschaffen, die für das Weiterleben des alten Dampfradios in der sehr
eigenen Art des "öffentlich-rechtlichen" wichtig sind. So hat sich für
manche von uns die Perspektive verändert. Aus der Kritik an der
"Anstalt" ist (nicht immer, aber immer öfter) eine Parteinahme geworden,
die nicht will, dass dem freien Markt ein Modell medialer Kommunikation
geopfert wird, das bei allen Mängeln doch das historisch beste ist, was
diese Gesellschaft zustandegebracht hat.